Die Leistungen der Lerntherapie und des Lerncoachings werden zum größten Teil selbst finanziert. Die Kosten sind von verschiedenen Faktoren (Einzel- oder Gruppentherapie, Arbeitsort, Zeitumfang...) abhängig. Gerne beraten wir sie hierzu telefonisch.
Andere Möglichkeiten
Obwohl Lernstörungen in dem internationalen Katalog der Krankheiten (ICD-10) als umschriebene Entwicklungsstörungen aufgenommen sind, erkennen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Legasthenie und Dyskalkulie nicht als Krankheit an und sind daher auch nicht bereit, Kosten für notwendige Behandlungen zu übernehmen. Im Gegensatz zur Ergotherapie kann Lerntherapie somit nicht über eine ärztliche Verordnung abgerechnet werden.
Teilweise lassen sich private Krankenkassen auf die Kostenübernahme ein. Dies muss im Einzelfall geprüft und abgeklärt werden.
Eine zusätzliche Möglichkeit zur Übernahme der Kosten ist die Leistungsabrechnung über das Bildungs- und Teilhabepaket. Hierdurch haben auch Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit, Therapien bei PLEmobil in Anspruch zu nehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Lerntherapie vom Jugendamt übernommen werden. Dies unterliegt dem §35a, SGB VIII- "Eingliederung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche". Das Gesetz besagt unter anderem, dass bei seelischer Behinderung/ Bedrohung von seelischer Behinderung, welche im ursprünglichen Zusammenhang mit der Lernstörung steht, eine Lerntherapie finanziert werden kann. PLEmobil ist zur Durchführung dieser Leistungen in Zusammenarbeit mit vielen Jugendämtern in der Umgebung berechtigt. Die Entscheidung hierüber unterliegt dem zuständigen Jugendamt ihres Wohnortes. Informationen können dort eingeholt werden.